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Durch das Gesetz zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom
10. Oktober 2007 haben
sich u.a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007
gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne
von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 2. Juni
2000 (BStBl I 2000 S. 592).
Im Einvernehmen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster für
Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden
Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum 30. Juni 2008 die bisherigen Muster für
Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 18. November 1999 - BStB1 I
1999 S. 979 - und BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2000 -BStBl I 2000 S. 1557 -)
verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster erforderlichen rein redaktionellen
Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum
1. Januar 2007, können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden. |