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Gemeinnützige Vereine spielen in unserem gesellschaftlichen Leben eine bedeutende
Rolle. Ob Sport, Umweltschutz, Feuer- oder Katastrophenschutz, Brauchtum oder
Sozialwesen - diese vielfältigen gemeinnützigen
oder karitativen Vereine sind aus dem demokratischen Gemeinwesen nicht mehr
wegzudenken. Der Staat trägt der Bedeutung der Vereine durch besondere
steuerliche Förderung Rechnung.
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juli 2007 das
"Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender,
Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen
und Bürgern unterstützt werden.
Im September wird das Gesetz im Bundesrat abschließend beraten. Stimmt er zu, wird
es rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft
treten. Steuerpflichtige können dann wählen, ob sie
für das
Steuer-Veranlagungsjahr
2007 noch das alte oder bereits das neue Recht in
Anspruch nehmen.
Das Gesetz bringt u. a. folgende
Verbesserungen:
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen
für den
Spendenabzug von bisher 5% (zur Förderung kirchlicher, religiöser und
gemeinnütziger Zwecke) bzw 10 %
(für mildtätige, wissenschaftliche und als
besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des
Gesamtbetrages
der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1
und 2 EStG) auf 20 % für alle
förderungswürdigen Zwecke.
- Verdoppelung der Umsatzgrenze für
den Spendenabzug.
- Abschaffung
des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von
Großspenden und der zusätzlichen
Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen.
Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten
Spendenvortrags.
- Senkung des Satzes,
mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen
und
fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.
- Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle
Verantwortungsträger
in Vereinen in
Höhe von 500 €.
- Erleichterter
Spendennachweis bis 200 €. |