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Frauenarbeit im Landesverband |
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Die Frauenarbeit in unseren Bezirksverbänden
und Vereinen ist
wesentliche Aufgabenstellung unseres Landesverbandes.
Zur weiteren Information wenden Sie sich bitte an die Landesfrauenleiterin
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Sieglinde Schäfer
Häldenstraße 11
71732 Tamm
Telefon privat 0 71 41 / 60 48 55
E-Mail: sieglinde.schaefer@web.de |
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Die Arbeit in den
Frauengruppen des Landesverbandes |
Die Arbeit in der Frauengruppe wird von einer oder mehreren Frauen
durchgeführt. Sie können sich frei entfalten; dazu ist Vertrauen,
Verständnis und Wertschätzung von Seiten der Vereinsführung notwendig.
Die Frauenleiterin wird von der Frauengruppe selbst gewählt. Sie ist
außerdem ordentliches Mitglied im örtlichen Vorstand oder Ausschuss. Sie hat
die Aufgabe, in den jeweiligen Gremien des Vereins die Interessen der
Frauengruppe zu vertreten und über deren Aktivitäten zu berichten. Die
Gemeinschaft und das Leben im Verein sollen gefördert werden.
Nachbarschaftshilfe, Alten- und
Behindertenbetreuung sind ein großes Gebiet der Frauenarbeit. Dieses
Engagement greift über die Grenzen des Vereins oft hinaus in das Leben der
Stadt und Gemeinde ein und verdeutlicht damit den sozialen Charakter des
Kleingarten- und Siedlungswesens. Durch dieses aktive Einbringen in die
örtliche Gesellschaft leisten die Frauengruppen die beste
Öffentlichkeitsarbeit für den Verein.
In den meisten Vereinen werden die Frauengruppen finanziell unterstützt.
Im § 23 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg ist die
Frauenarbeit verankert. Sie vollzieht sich im Einvernehmen mit dem Vorstand
und der Fachberatung. Der Landesverband fördert die Frauenarbeit auf
regionaler und überregionaler Ebene.
Einmal im Jahr treffen sich die Leiterinnen zu einer Arbeitstagung zur
Verständigung und Aussprache untereinander. Sie dient auch zur Unterstützung
der Frauenarbeit in den einzelnen Gruppen.
In der Regel treffen sich die Frauenleiterinnen auch auf Bezirksebene. Es
wird dann eine Bezirksfrauenleiterin gewählt, welche die Interessen
gegenüber dem Bezirksverband vertritt. |
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