Wissenswertes für Mitglieder
der Siedler- und Eigenheimer-Vereine |
|
Siehe Aktuelles |
|
Der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg
e.V. ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V., München (BDSE)
Der Landesverband der Gartenfreunde
Baden-Württemberg e.V. ist neben dem Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V. (BSEB)
der mitgliedsstärkste Verband im Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer.
Sie erreichen den Bundesverband Deutscher Siedler- und
Eigenheimer e.V.
unter
www.bdse-ev.de.
Unsere Aufgaben und Ziele für die Betreuung
unserer Siedler und Eigenheimer sind unter anderem folgende:
|
| 1. |
den Siedlungs- und
Eigenheimgedanken zu fördern und dabei zum Austausch von Erfahrungen Arbeitstagungen
durchzuführen, |
| 2. |
die Interessen seiner Mitglieder
gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung, Organisationen und Öffentlichkeit zu vertreten und
sich in zweckdienlicher Weise für die Förderung und Erhaltung des Familienheimes
(Kleinsiedlung und Eigenheim) einzusetzen, |
| 3. |
bei der Vorbereitung von neuen
Siedlungs- und Eigenheimmaßnahmen mitzuwirken und dabei für die Schaffung eines
familiengerechten und gesunden Lebensraumes einzutreten, |
| 4. |
den Gedanken der Selbst- und
Nachbarschaftshilfe zu pflegen und zu aktivieren sowie für familiäre und
nachbarschaftliche Verbundenheit und Gemeinschaft einzutreten, |
| 5. |
den Natur- und Umweltschutz zu
fördern, |
| 6. |
die auf das Wohneigentum und den
Garten bezogene Verbraucherberatung der Kleinsiedler und Eigenheimer mit der Zielsetzung
eines wirksamen Verbraucherschutzes, |
| 7. |
die fachliche Beratung der
Kleinsiedler und Eigenheimer bei der Anlage und Pflege von Gärten im Sinne einer
naturgemäßen nachhaltigen Bewirtschaftungsweise. |
|
|
Aktuelles |
Energieausweis
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Für Neubauten
ist der Energieausweis schon jetzt Pflicht.
Ab Januar 2008
müssen ihn alle Gebäude vorlegen, die
neu vermietet oder
verkauft werden.
Senkung der
Energiekosten
Für den Eigentümer bedeutet die
neue Regelung einen Anreiz, in energiesparende
Maßnahmen und Umbauten zu investieren.
Durch Senkung der Betriebskosten wird ein Beitrag zum
Umweltschutz geleistet und die Immobilie gewinnt gleichzeitig an
Wert.
Der
Bedarfsausweis beinhaltet eine rechnerische
Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfes.
Dabei werden der Bauzustand
und die Effizienz der Energieträger bewertet. So
werden durch den Bedarfsausweis energetisch ungünstige Bauweisen
festgestellt und er zeigt zugleich energiesparende
Modernisierungsmöglichkeiten auf.
Der
Verbrauchsausweis orientiert sich an den
Verbrauchswerten der vorangegangenen 3 Jahre.
Es wird der gemessene
tatsächliche Energieverbrauch festgehalten.
Es ist hiernach entscheidend, wer das Gebäude bewohnt hat.
Energieausweis kein rechtliches Dokument
Mieter können aufgrund des Ausweises
nicht verlangen, dass der Eigentümer saniert und
sie können auch keine Mietminderung verlangen, wenn der tatsächliche
Verbrauch von den Angaben in dem Ausweis abweicht.
Käufer können sich aufgrund des Ausweises auf keinen
Mangel der Immobilie berufen.
Gültigkeit des Energieausweises
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang
gültig
Kosten für die Ausweiserstellung
In einem Feldversuch kosteten
mehr als die Hälfte der Ausweise unter Euro 300.
Für die Ausweiserstellung können ggf. Gelder bei Bund,
Land und Kommunen beantragt werden.
Wichtige Internetadressen
www.gebaeudeenergieausweis-bw.de
www.energiesparfoerderung-bw.de
|
|
|
Bundesrat stimmt Energieausweis zu –
Längere Übergangsfristen
Der Bundesrat hat in
seiner Sitzung am 8. Juni 2007 der Energieeinsparverordnung (EnEV) „mit
Maßgaben“ - also einigen Änderungen - zugestimmt. Der Bundesrat ist
insbesondere der Bitte der Wohnungswirtschaft gefolgt, die
Übergangsfristen bis zur Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen zu
verlängern.
Im Einzelnen hat der
Bundesrat folgende Änderungen zur Kabinettsfassung der
Energieeinsparverordnung beschlossen:
-
Verlängerung der
Übergangsfristen für die erstmalige Erstellung von Energieausweisen:
- vom 1. Januar 2008 auf den 1. Juli 2008
(Gebäude bis 1965)
- vom 1. Juli 2008 auf den 1. Januar 2009
(Gebäude ab Baujahr 1966)
- vom 1. Januar 2009 auf den 1. Juli 2009 für
Nichtwohngebäude und für die
Aushangpflicht in Nichtwohngebäuden.
-
Verlängerung der
Wahlfreiheit für kleine Gebäude vom 1. Januar 2008 auf den 1. Oktober
2008: Damit werden erst ab 1. Oktober 2008 Bedarfsausweise für Gebäude
mit ein bis vier Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977,
die nicht mindestens nach 1. Wärmeschutzverordnung modernisiert sind,
verbindlich.
-
Ausnahmen für
Baudenkmäler: Baudenkmäler werden von der Energieausweispflicht
ausgenommen. Sie erhalten darüber hinaus erstmals eine generelle
Ausnahme von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung – es ist
in Zukunft kein Ausnahmeantrag an die Baubehörde mehr notwendig. Dies
betrifft insbesondere die Bauteilanforderung bei Sanierung.
-
Ersatz des
„Kaufinteressenten“ durch die „potenziellen Käufer“ (betrifft
sinngemäß auch den Mieter – also Ersatz „Mietinteressent“ durch
„potenziellen Mieter“). Damit soll die Pflicht zur Zugänglichmachung
des Energieausweises auf wirklich ernsthafte Interessenten
eingeschränkt und einer weiten Auslegung des Begriffes „Interessent“
vorgebeugt werden.
-
Aufhebung der
Verpflichtung, auf Verlangen eine Kopie des Energieausweises
auszuhändigen.
-
Streichung der „nicht
richtigen“ Zugänglichmachung von Energieausweisen aus den
Ordnungswidrigkeiten.
-
Veränderung bei den
Ausstellungsberechtigungen für bestehende Gebäude.
Der Bundesrat hat zudem
abgelehnt, eine Empfehlung an die Bundesregierung zu geben, die
Energieeinsparverordnung möglichst rasch um mindestens 30 Prozent weiter
zu verschärfen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Pflicht zu
machen. Der Bundesrat spricht stattdessen eine Empfehlung an die
Bundesregierung aus, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende
Anreize zu Investitionen in erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu
tragen. Damit setzt der Bundesrat auf Anreize statt Regulierung.
Es ist jetzt an der
Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung unter Berücksichtigung der
Maßgaben des Bundesrates zügig im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
Quelle:
WI 24/2007 |
|
|
Fördermittel für energetische
Maßnahmen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
Im Rahmen des CO²-Gebäudesanierungsprogramms gibt die bundeseigene
Förderbank zinsgünstige Kredite oder auch Zuschüsse für die energetische
Sanierung. Die Richtlinien sind recht kompliziert. So müssen stets
mindestens drei verschiedene Dämmmaßnahmen nach bestimmten Standards
ausgeführt werden. Tel. 01801 / 335577 (Ortstarif)
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (Bafa): Hier gibt es Fördermittel des Bundes für
den Einsatz erneuerbarer Energien im Haus. So wird eine Solaranlage mit
Beträgen zwischen 60 und 105 Euro pro Quadratmeter bezuschusst. Wird
auch noch der Heizkessel gegen ein sparsames Modell ausgetauscht, gibt
es nochmals 750 Euro. Tel. 06196 / 908–625
EnBW: Vom Energieversorger gibt es
250 Euro, wenn man sein Haus mit einem Gasbrennwertkessel in Kombination
mit einer Solaranlage ausstatte. Tel. 0800 / 3629–42
Stadt Stuttgart: Das Stuttgarter
Energiesparprogramm bietet privaten Bauherren bis zu 4620 Euro
Investitionshilfe je Wohnung oder Einfamilienhaus. Die Höhe der
Förderung ist abhängig vom Ausmaß der Energiesparungen, maximal gibt es
22 Prozent der Kosten. Voraussetzung ist eine ausführliche
Energieberatung. Tel. 0711 / 216–3585 |